Wir unterstützen und beraten ausländische Unternehmen bei der Unternehmensgründung in Italien und der Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte.
Gründung einer italienischen Tochtergesellschaft
Wie auch das deutsche Recht unterscheidet das italienische Recht grundsätzlich zwei Formen von Kapitalgesellschaften: Die società a responsabilità limitata (Srl) entspricht hierbei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), während die società per azioni (SpA) der Aktiengesellschaft (AG) entspricht. Die GmbH ist in Italien die meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften.
Nachstehend listen wir Ihnen die wichtigsten zivilrechtlichen Eckdaten einer italienischen GmbH auf:
Stammkapital:
Das rechtlich vorgeschriebene Mindestkapital beläuft sich bei italienischen GmbHs auf 10.000 Euro. Bei Gründung sind 100% des Stammkapitals (bei mehreren Gesellschafter 25%) einzuzahlen. Neben einer Geldeinlage können auch andere Güter oder Arbeitsleistungen eingebracht werden.
Prüfungsorgan bzw. Abschlussprüfer:
Die Ernennung des Prüfungsorgans bzw. des Abschlussprüfers ist bei italienischen GmbHs in folgenden Fällen verpflichtend:
Verwaltungsorgan:
Die Geschäftsführung einer italienischen GmbH kann in drei verschiedenen Formen organisiert werden:
Die Gründungsurkunde samt Gesellschaftssatzung muss bei einem italienischen Notar abgefasst werden.
Unsere Beratungsleistungen in Bezug auf die Unternehmensgründung in Italien umfassen alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Gründung und ordnungsgemäße Eintragung einer italienischen Tochtergesellschaft erforderlich sind:
Zunächst bereiten wir den Entwurf der Gesellschaftssatzung in italienischer Sprache nebst deutscher Übersetzung vor und übermitteln diesen zur Durchsicht an unsere Mandanten.
Wir übersenden an unsere Mandanten eine auf uns ausgestellte Gründungsvollmacht, mittels derer wir im Namen des künftigen Gesellschafters die Gründung durchführen können. Das persönliche Erscheinen des Gesellschafters ist in diesem Fall nicht notwendig.
Sofern der zukünftige Geschäftsführer noch nicht über eine italienische Steuernummer verfügt, beantragen wir diese beim italienischen Finanzamt.
Das Stammkapital muss bei Gründung dem neu ernannten Geschäftsführer übergeben werden. Da der/die zu ernennenden Geschäftsführer in der Regel bei der Gründung der Gesellschaft nicht anwesend ist, gehen wir üblicherweise so vor, dass das Stammkapital auf das Notarskonto oder auf unser Konto überwiesen wird und dieser bzw. wir die Ausstellung eines auf die neu gegründete Gesellschaft lautenden, bankgesicherten Zirkularschecks veranlasst, den wir mit der beglaubigten Vollmacht entgegennehmen und unseren Mandanten beim nächsten Treffen übergeben.
Neben der Vorbereitung der oben aufgelisteten Unterlagen koordinieren wir den Termin mit dem italienischen Notar, nehmen wir für unsere Mandaten den Notartermin hinsichtlich der Gründung der italienischen Tochtergesellschaft wahr und überprüfen die Abwicklung des Eintragungsvorganges.
Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte
Für die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien bedarf es deren Anmeldung und Eintragung in das italienische Handelsregister. Dabei hat der gesetzliche Vertreter der ausländischen Gesellschaft (bzw. eine hierzu von ihm bevollmächtigte Person) mittels eines italienischen Notars verschiedene Dokumente bei der zuständigen Handelskammer zu hinterlegen, darunter insbesondere das Protokoll des Gesellschafterbeschlusses über die Errichtung der Betriebsstätte und die Ernennung des Niederlassungsleiters in Italien.
Im Rahmen der Eröffnung einer Betriebsstätte bieten wir unseren Mandanten folgende Beratungsleistungen an:
Weiterhin betreuen wir den gesamten Vorgang, die Organisation der beglaubigten Übersetzungen der deutschsprachigen Dokumente (sofern notwendig), die Kommunikation und Koordination mit dem italienischen Notar sowie die Vertretung im Notartermin für die Hinterlegung der Unterlagen. Abschließend überprüfen wir, ob die Eintragung der Betriebsstätte in das zuständige Handelsregister ordnungsmäßig stattgefunden hat.
Welche der zwei beschriebenen Formen am sinnvollsten ist, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab und muss jeweils im Einzelfall überprüft werden. Gerne zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer italienischen GmbH bzw. einer italienischen Betriebsstätte auf und unterstützen Sie neben der Auswahl der für Sie bestmöglichen Form auch bei der anschließenden Unternehmensgründung in Italien.
Gerne können wir Ihnen nach der erfolgreich durchgeführten Unternehmensgründung bzw. Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte unter anderem folgende Leistungen anbieten:
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