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Gründung Tochtergesellschaft bzw. Betriebsstätte in Italien

Wir unterstützen und beraten ausländische Unternehmen bei der Unternehmensgründung in Italien und der Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte. 

Gründung einer italienischen Tochtergesellschaft

Wie auch das deutsche Recht unterscheidet das italienische Recht grundsätzlich zwei Formen von Kapitalgesellschaften: Die società a responsabilità limitata (Srl) entspricht hierbei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), während die società per azioni (SpA) der Aktiengesellschaft (AG) entspricht. Die GmbH ist in Italien die meistgewählte Form bei Kapitalgesellschaften. 

Nachstehend listen wir Ihnen die wichtigsten zivilrechtlichen Eckdaten einer italienischen GmbH auf:

Stammkapital:

Das rechtlich vorgeschriebene Mindestkapital beläuft sich bei italienischen GmbHs auf 10.000 Euro. Bei Gründung sind 100% des Stammkapitals (bei mehreren Gesellschafter 25%) einzuzahlen. Neben einer Geldeinlage können auch andere Güter oder Arbeitsleistungen eingebracht werden.

Prüfungsorgan bzw. Abschlussprüfer:

Die Ernennung des Prüfungsorgans bzw. des Abschlussprüfers ist bei italienischen GmbHs in folgenden Fällen verpflichtend:  

  1. Bei Überschreiten von mindestens einem der folgenden Grenzwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
    • Bilanzsumme: 4 Millionen Euro
    • Umsatzerlöse: 4 Millionen Euro
    • 20 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
  2. Sofern die Gesellschaft einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen muss
  3. Sofern die Gesellschaft eine andere Gesellschaft kontrolliert, die der gesetzlichen Abschlussprüfung unterliegt

Verwaltungsorgan:

Die Geschäftsführung einer italienischen GmbH kann in drei verschiedenen Formen organisiert werden:

  1. Alleingeschäftsführer
  2. Verwaltungsrat
  3. mehrere Geschäftsführer, die die Gesellschaft jeweils einzeln oder gemeinsam vertreten können

Die Gründungsurkunde samt Gesellschaftssatzung muss bei einem italienischen Notar abgefasst werden.

Unsere Beratungsleistungen in Bezug auf die Unternehmensgründung in Italien umfassen alle rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen, die für die Gründung und ordnungsgemäße Eintragung einer italienischen Tochtergesellschaft erforderlich sind:

  • Vorbereiten der Gesellschaftssatzung:

    Zunächst bereiten wir den Entwurf der Gesellschaftssatzung in italienischer Sprache nebst deutscher Übersetzung vor und übermitteln diesen zur Durchsicht an unsere Mandanten.

  • Vorbereitung Gründungsvollmacht:

    Wir übersenden an unsere Mandanten eine auf uns ausgestellte Gründungsvollmacht, mittels derer wir im Namen des künftigen Gesellschafters die Gründung durchführen können. Das persönliche Erscheinen des Gesellschafters ist in diesem Fall nicht notwendig.

  • Beantragung einer italienischen Steuernummer:

    Sofern der zukünftige Geschäftsführer noch nicht über eine italienische Steuernummer verfügt, beantragen wir diese beim italienischen Finanzamt. 

  • Einzahlung des Stammkapitals:

    Das Stammkapital muss bei Gründung dem neu ernannten Geschäftsführer übergeben werden. Da der/die zu ernennenden Geschäftsführer in der Regel bei der Gründung der Gesellschaft nicht anwesend ist, gehen wir üblicherweise so vor, dass das Stammkapital auf das Notarskonto oder auf unser Konto überwiesen wird und dieser bzw. wir die Ausstellung eines auf die neu gegründete Gesellschaft lautenden, bankgesicherten Zirkularschecks veranlasst, den wir mit der beglaubigten Vollmacht entgegennehmen und unseren Mandanten beim nächsten Treffen übergeben.

  • Beantragung eines zertifizierten Postfaches (PEC)
  • Beantragung einer italienische Umsatzsteuernummer

    Neben der Vorbereitung der oben aufgelisteten Unterlagen koordinieren wir den Termin mit dem italienischen Notar, nehmen wir für unsere Mandaten den Notartermin hinsichtlich der Gründung der italienischen Tochtergesellschaft wahr und überprüfen die Abwicklung des Eintragungsvorganges. 

Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte

Für die Eröffnung einer Betriebsstätte in Italien bedarf es deren Anmeldung und Eintragung in das italienische Handelsregister. Dabei hat der gesetzliche Vertreter der ausländischen Gesellschaft (bzw. eine hierzu von ihm bevollmächtigte Person) mittels eines italienischen Notars verschiedene Dokumente bei der zuständigen Handelskammer zu hinterlegen, darunter insbesondere das Protokoll des Gesellschafterbeschlusses über die Errichtung der Betriebsstätte und die Ernennung des Niederlassungsleiters in Italien.

Im Rahmen der Eröffnung einer Betriebsstätte bieten wir unseren Mandanten folgende Beratungsleistungen an:

  • Erstellung bzw. Prüfung des Beschlussentwurfes für die Errichtung einer Betriebsstätte und die Bestellung des Niederlassungsleiters
  • Erstellung der Vollmacht zur Hinterlegung des Beschlusses beim italienischen Notar
  • Beantragung einer italienischen Steuernummer für den künftigen Niederlassungsleiter der italienischen Betriebsstätte, sofern dieser noch nicht über eine solche Steuernummer verfügt
  • Beantragung einer italienischen Umsatzsteuernummer für die Betriebsstätte

Weiterhin betreuen wir den gesamten Vorgang, die Organisation der beglaubigten Übersetzungen der deutschsprachigen Dokumente (sofern notwendig), die Kommunikation und Koordination mit dem italienischen Notar sowie die Vertretung im Notartermin für die Hinterlegung der Unterlagen. Abschließend überprüfen wir, ob die Eintragung der Betriebsstätte in das zuständige Handelsregister ordnungsmäßig stattgefunden hat.

Welche der zwei beschriebenen Formen am sinnvollsten ist, hängt jedoch von der jeweiligen Situation ab und muss jeweils im Einzelfall überprüft werden. Gerne zeigen wir Ihnen die Vor- und Nachteile einer italienischen GmbH bzw. einer italienischen Betriebsstätte auf und unterstützen Sie neben der Auswahl der für Sie bestmöglichen Form auch bei der anschließenden Unternehmensgründung in Italien. 

Gerne können wir Ihnen nach der erfolgreich durchgeführten Unternehmensgründung bzw. Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte unter anderem folgende Leistungen anbieten:

Wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Gesellschaft oder Betriebsstätte in Italien.

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