Tochtergesellschaften und Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen unterliegen den geltenden steuerrechtlichen, zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und handelsrechtlichen Bestimmungen in Italien. Wie italienische Kapitalgesellschaften, sind auch italienische Betriebsstätte dazu verpflichtet neben der Erstellung einer Steuererklärung eine doppelte Buchhaltung zu führen.
Bei der Eröffnung einer italienischen Betriebsstätte sind neben den buchhalterischen auch die steuerlichen Aspekte zu beachten. Die in Italien erwirtschafteten Gewinne unterliegen auch dort der Einkommenssteuer, wobei hier die Regeln der italienischen Kapitalgesellschaften Anwendung finden. Daher werden die von der italienischen Betriebsstätte erwirtschafteten Gewinne ebenfalls der Körperschafssteuer (IRES) i.H.v. 24% und Gewerbesteuer i.H.v. 2,68% (sofern die Betriebsstätte in die Zuständigkeit der Autonomie Provinz Bozen fällt) unterworfen.
Erstellung Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wird nach italienischem Recht und nach den italienischen Rechnungslegungsstandards (OIC) erstellt. Der Jahresabschluss besteht grundsätzlich aus mehreren Dokumenten, die in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße in ausführlicher oder verkürzter Form erforderlich sind. Grundsätzlich sind Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanzanhang die essenziellen Bestandteile eines Jahresabschlusses. Handelt es sich um eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft, muss der Jahresabschluss außerdem um einen Lagebericht ergänzt werden. Alle italienischen Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss bei der zuständigen Handelskammer zu hinterlegen und somit offenzulegen. Basierend auf den Jahresabschluss und den geltenden italienischen Steuernormen werden die jährlichen Einkommenssteuern berechnet.
Der Jahresabschluss dient als Informationsquelle bzw. ist unter anderem Ausgangspunkt für folgende Sachverhalte:
Der Jahresabschluss dient nicht nur für externe Institutionen/Stakeholder/Personen als Informationsquelle, sondern stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens dar.
Sofern der Jahresabschluss in ordentlicher Form erstellt werden muss, ist die Kapitalflussrechnung Bestandteil des Jahresabschlusses. Die Liquidität ist für die Fortführung eines Unternehmens eines der wichtigsten Kriterien. Mit der Kapitalflussrechnung soll die Mittelherkunft und Mittelverwendung der liquiden Mittel dargestellt werden.
Für die Bank ist der Jahresabschluss ein unabdingbares Dokument, um das abgelaufene Geschäftsjahr eines Unternehmens zu bewerten und zu analysieren. Der Jahresabschluss stellt für die Bank einen Hinweis dar, wie gut das Unternehmen aufgestellt ist.
Ein korrekter und wahrheitsgetreuer Jahresabschluss ist die Grundlage für die Erstellung der verschiedenen Steuererklärungen. Basierend auf dem nach handelsrechtlichen Kriterien erstellten Jahresabschluss, werden unter Einhaltung der italienischen Steuernormen die Einkommenssteuern des Unternehmens berechnet.
Erstellung Steuererklärung
Betriebsstätten und Tochtergesellschaften von ausländischen Unternehmen müssen in Italien denselben steuerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen wie inländische italienische Gesellschaften.
Nachfolgend eine kurze Übersicht über die wichtigsten Steuererklärungen einer italienischen Tochtergesellschaft bzw. italienischen Betriebsstätte (siehe hierzu Erstellung Steuererklärungen):
Kapitalgesellschaften und Betriebsstätten fallen unter die Körperschaftssteuer (IRES). Der ordentliche Steuersatz liegt aktuell bei 24% und wird auf das Nettogesamtergebnis angewandt. Grundsätzlich wird bei der Ermittlung des Nettoergebnisses vom handelsrechtlichen Gewinn vor Steuern ausgegangen. Dieser wird durch Hinzu und Wegrechnungen korrigiert, um so die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln. Die Einkommenssteuererklärung muss jährlich erstellt und telematisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Neben der Einkommenssteuererklärung müssen italienische Gesellschaften und Betriebsstätten, welche eine eigenständige Organisation aufweisen, auch die Gewerbesteuererklärung erstellen und telematisch an das Finanzamt übermitteln. Die Gewerbesteuer zielt darauf ab, die Wertschöpfung eines Unternehmens zu besteuern, weshalb die Bemessungsgrundlage von jener der Einkommenssteuererklärung abweicht.
In der Umsatzsteuerjahreserklärung ermitteln Gesellschaften und Betriebsstätten die Summe der angefallenen Umsatzsteuer und abzugsfähigen Vorsteuer. Die Summe dieser beiden Beträge ergibt entweder eine Umsatzsteuerschuld oder ein Vorsteuerguthaben. Ein eventuelles Vorsteuerguthaben kann auf das nächste Jahr vorgetragen und anschließend mit anderen Steuern verrechnet oder zur Rückerstattung beantragt werden. Bereits unterjährig müssen vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt und in telematischer Form an das Finanzamt übermittelt werden.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden Gesellschaften und Betriebsstätten vom Finanzamt mit den steuerlichen Zuverlässigkeitsindizes „ISA“ bewertet und erhalten diesbezüglich eine Bewertung von 1 bis 10. Bei einer schlechten Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle durch das Finanzamt, bei sehr guten Bewertungen hingegen wird der Steuerzahler prämiert.
Die Zuverlässigkeitsindizes sind Teil der Einkommenssteuererklärung und müssen demzufolge ausgefüllt und mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden.
Gerne übernehmen wir die Erstellung der Steuererklärung und sämtliche Steuerpflichten für Ihre italienische Tochtergesellschaft und Betriebsstätte.
Copyright 2020 Ektiv GmbH
All Rights Reserved
Ektiv GmbH Freiberuflergesellschaft
USt-IdNr.: IT03077130213
Brennerstraße 5, I - 39055 Leifers (BZ)