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Erstellung Steuererklärungen

Sie suchen Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärungen? Die italienische Gesetzgebung sieht die jährliche Abgabe von verschiedenen Steuererklärungen vor.  Die Steuererklärungen umfassen die direkten Steuern, wie z.B. die Einkommenssteuererklärung für Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und natürliche Personen, sowie auch jene der indirekten Steuern, wie z.B. die Umsatzsteuererklärung. Die verschiedenen Steuererklärungen werden nach den geltenden italienischen Steuergesetzen erstellt und telematisch an das Finanzamt übermittelt. 

Nachfolgend eine kurze Übersicht über die wichtigsten Steuererklärungen:

Körperschaft- und Einkommensteuererklärung – „Modello Redditi“

Ein korrekter und wahrheitsgetreuer Jahresabschluss ist die Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen (siehe hierzu auch Erstellung Jahresabschluss). Die Körperschaftsteuererklärung für Kapitalgesellschaften und die Einkommensteuererklärung für Personengesellschaften und Einzelunternehmen muss jährlich erstellt werden.

  • Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Kapitalgesellschaften fallen unter die sog. Körperschaftssteuer (IRES). Der ordentliche Steuersatz liegt aktuell bei 24% und wird auf das Nettogesamtergebnis angewandt.
  • Personengesellschaften (Kommanditgesellschaft oder offenen Handelsgesellschaft) und Einzelunternehmen:

    Die Unternehmensgewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmern werden den einzelnen Gesellschaftern gemäß ihrer Beteiligung zugewiesen und den progressiven Einkommenssteuersätzen (23% – 43%) unterworfen (sog. Transparenzbesteuerung).

Grundsätzlich wird bei Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen bei der Ermittlung des Nettoergebnisses vom handelsrechtlichen Gewinn vor Steuern ausgegangen. Dieser wird durch Hinzu und Wegrechnungen korrigiert, um so die Steuerbemessungsgrundlage zu ermitteln.

Die Steuererklärung wird telematisch an das Finanzamt gesendet. Die zu entrichtenden Steuern werden grundsätzlich am 30. Juni und 30. November eines jeden Jahres abgeführt.

Gewerbesteuererklärung – „Modello IRAP“

Neben der Körperschaft- und Einkommensteuererklärung müssen Unternehmen, welche eine eigenständige Organisation aufweisen, auch die Gewerbesteuererklärung erstellen. Die Gewerbesteuer zielt darauf ab, die Wertschöpfung eines Unternehmens zu besteuern, weshalb die Bemessungsgrundlage von jener der Körperschaft- und Einkommensteuererklärung abweicht. Für die Ermittlung der Gewerbesteuer sind grundsätzlich die Rechtsform und das gewählte Buchhaltungssystem ausschlaggebend.

Es handelt sich um eine proportionale Steuer. Die Gewerbesteuer fällt in die Zuständigkeit der Regionen und trifft vorwiegend die Nettowertschöpfung der Unternehmen. Der angewandte Regelsteuersatz beträgt gegenwärtig 3,9%, wobei der Steuersatz von der jeweiligen Region erhöht oder vermindert werden kann. In der Autonomie Provinz Bozen und der Autonomie Provinz Trient beträgt der Regelsteuersatz 2,68%.

Auch die Gewerbesteuererklärung muss jährlich erstellt und telematisch an das Finanzamt gesendet werden. Die Steuern müssen grundsätzlich am 30. Juni und am 30. November eines jeden Jahres abgeführt werden.

Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Umsatzsteuerjahreserklärung umfasst alle umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres.

In der Umsatzsteuerjahreserklärung ermittelt der steuerpflichtige Unternehmer die Summe der im Rahmen seines Unternehmens angefallenen Umsatzsteuer und abzugsfähigen Vorsteuer. Die Summe dieser beiden Beträge ergibt entweder eine Umsatzsteuerschuld oder ein Vorsteuerguthaben. Ein eventuelles Guthaben kann auf das nächste Jahr vorgetragen und anschließend mit anderen Steuern verrechnet oder zur Rückerstattung beantragt werden. Bereits unterjährig muss jeder Unternehmer vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und in telematischer Form an das Finanzamt übermitteln.

Die Zahlung der Umsatzsteuerschuld erfolgt monatlich oder unter gewissen Voraussetzungen vierteljährlich. Die Umsatzsteuererklärung muss grundsätzlich bis innerhalb 30. April eines jeden Jahres an das Finanzamt übermittelt werden.

Zuverlässigkeitsindizes – ISA

Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden die Unternehmen vom Finanzamt mit den steuerlichen Zuverlässigkeitsindizes „ISA“ bewertet und erhalten diesbezüglich eine Bewertung von 1 bis 10. Bei einer schlechten Bewertung steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle durch das Finanzamt, bei sehr guten Bewertungen hingegen wird der Steuerzahler prämiert. Die Software erarbeitet einen allgemeinen Zuverlässigkeitsindex, der einen Durchschnitt von verschiedenen einzelnen Indizes darstellt. Es handelt sich um elementare betriebswirtschaftliche Indizes, die von der jeweiligen Tätigkeit oder Gewerbe des Unternehmens abhängen.

Die Zuverlässigkeitsindizes sind Teil der Körperschaft- und Einkommensteuererklärung und müssen demzufolge ausgefüllt und mit der Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden.

Damit Sie den obgenannten Pflichten nachkommen können, berechnen wir Ihre Steuerbemessungsgrundlage und erstellen die dazugehörigen Steuererklärungen. Anschließend teilen wir unseren Mandanten die eventuelle Steuerschuld mit und zahlen diese fristgerecht beim Finanzamt ein.  Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung der Steuererklärungen benötigen, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. 

Sie suchen Hilfe bei der Erstellung der  Steuererklärungen? Wir sind für Sie da!

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