Durch die Internationalisierung der Märkte treten beinahe bei jedem Unternehmen Fragestellung hinsichtlich internationaler und grenzüberschreitender Sachverhalte auf. Daher rückt die Notwendigkeit sich mit internationalen steuerrechtlichen Fragen zu beschäftigen, immer mehr in den Vordergrund. Hierbei geht es unter anderem um die Beantwortung umsatzsteuerlicher Fragestellungen bei grenzüberschreitendenden Lieferungen und Leistungen, um eine korrekte Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen, um die Nichtanwendung bzw. die reduzierte Anwendung von Quellensteuern bei Zinszahlungen oder Dividendenausschüttungen an ausländische Gesellschaften und um Problematiken bei der Begründung einer Betriebsstätte in Italien.
Sie wollen im Ausland investieren, als ausländisches Unternehmen in Italien aktiv werden oder grenzüberschreitend arbeiten?
Wir beraten italienische Unternehmen im internationalen Steuerrecht bei der Gestaltung von Auslandsinvestitionen ebenso wie ausländische Investoren, die in Italien eine Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte gründen möchten. Unsere Beratungsleistung für ausländische Unternehmen reichen von der steueroptimalen Standortwahl über die optimale Rechtsformwahl bis zur Erfüllung sämtlicher italienischer Steuerpflichten.